Eine Eigentümerversammlung ist ein wichtiges Instrument der gemeinschaftlichen Selbstverwaltung in einer Wohnanlage. Dabei treffen sich die Eigentümer einer Immobilie regelmäßig, um über wichtige Angelegenheiten der Gemeinschaft zu beraten und zu entscheiden. Die Eigentümerversammlung ist somit das oberste Beschlussgremium in einer Wohnanlage und hat weitreichende Befugnisse.
Welche Themen werden behandelt?
Auf der Eigentümerversammlung werden die anstehenden Arbeiten und Projekte im Haus besprochen. Dazu gehören zum Beispiel Reparaturen, Sanierungsmaßnahmen oder die Anschaffung neuer Möbel für das Gemeinschaftsareal. Außerdem wird über die Verwaltung des Hauses und die Finanzen des Wohnungseigentümervereins (WEG) gesprochen.
- Jahresabrechnung
- Instandhaltungsmaßnahmen und -rücklage
- Wirtschaftsplan für das folgende Kalenderjahr
- Aufgaben des Verwalters
- Hausordnung
- etc.
Die Eigentümerversammlung ist auch eine wichtige Plattform, um sich über die Geschehnisse im Haus auszutauschen und gemeinsam Entscheidungen zu treffen.
Kann eine Wohnungseigentümerversammlung ohne Verwalter durchgeführt werden?
Ja, eine Wohnungseigentümerversammlung kann auch ohne Verwalter durchgeführt werden.
Allerdings ist es in diesem Fall ratsam, einen erfahrenen Vorsitzenden zu finden, der die Versammlung leitet und sicherstellt, dass alle Punkte ordnungsgemäß behandelt werden. Ohne Verwalter wird es allerdings schwieriger sein, die notwendigen Unterlagen für die Versammlung vorzubereiten und sicherzustellen, dass alle Eigentümer rechtzeitig benachrichtigt werden.
Wie oft findet sie statt?
Wie oft eine Eigentümerversammlung stattfindet, ist in der Teilungserklärung festgelegt. In der Regel findet sie einmal im Quartal statt, kann aber auch häufiger oder seltener abgehalten werden.
Der Verwalter muss für die Eigentümerversammlung einen Termin wählen, der von allen Teilnehmern gut wahrgenommen werden kann.
Wann ist eine Eigentümerversammlung beschlussfähig?
Eine Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller im Grundbuch eingetragenen Eigentümer anwesend sind. Wenn diese Anzahl nicht erreicht wird, kann die Versammlung mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden und stimmberechtigten Eigentümer stattfinden.
Bis wann muss eine Versammlung stattfinden?
Eine Eigentümerversammlung muss mindestens einmal im Jahr stattfinden (gemäß § 24 Absatz 1 WEG). Die genaue Zeit und der Ort der Versammlung werden in der Teilungserklärung festgelegt. In der Regel wird die Eigentümerversammlung von dem Verwalter einberufen.
Wer darf teilnehmen?
Jeder, der Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist, hat das Recht, an der Versammlung teilzunehmen und seine Stimme abzugeben.

Wann muss die Einladung zur Eigentümerversammlung vorliegen?
Die Einladung zur Eigentümerversammlung muss mindestens drei Wochen vor der Versammlung verschickt werden (§ 24 Absatz 4 Nr. 4 WEG). Früher waren es zwei. In der Einladung sollte das Datum, die Uhrzeit und der Ort der Versammlung angegeben werden.
Bei der Gemeinschaftsordnung kann eine abweichende Frist festgelegt werden. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist auch verkürzt werden.
Außerdem müssen die Tagesordnung und eventuelle Unterlagen für die Beschlussfassung in der Einladung enthalten sein.
Wer muss das Protokoll unterschreiben?
In einer Eigentümerversammlung muss das Protokoll vom Verwalter unterschrieben werden.
Der Verwalter (nicht zwingend der Hausverwalter) muss die Beschlüsse sofort nach der Versammlung vermerken, indem er sie in die Beschluss-Sammlung einträgt. Er muss das Protokoll ebenfalls sofort danach schreiben und unterschreiben.
Wurde ein Verwaltungsbeirat benannt, muss dieser auch die Protokolle unterschreiben. Der Versand kann seit Inkrafttreten der WEG-Novelle am 1. Dezember 2020 auch textlich statt schriftlich (mit Postversand) erfolgen.
Daher kann der Verwalter nun die Protokolle auch per E-Mail versenden. Diese Frist ist wichtig, da die Eigentümer innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen können und ihnen daher das Protokoll zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden sollte.
Warum wird ein Protokoll angelegt?
Ein Protokoll wird angelegt, um eine Niederschrift über die Beschlüsse und Ergebnisse einer Eigentümerversammlung zu erstellen. Das Protokoll dient als Informations- und Nachweisdokument für die Teilnehmer der Versammlung.
Was kann man tun, wenn der Verwalter keine Eigentümerversammlung einberuft?
Wenn der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft keine Eigentümerversammlung einberuft, können die Eigentümer selbst eine solche Versammlung einberufen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Verwalter entweder nicht handlungsfähig ist oder sich weigert, seiner Pflicht nachzukommen. Allerdings muss in diesem Fall auch genau beachtet werden, welche Fristen und Formalien eingehalten werden müssen, um eine rechtsgültige Eigentümerversammlung durchzuführen.
Wann kann eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden?
Eine außerordentliche Eigentümerversammlung kann aus mehreren Gründen einberufen werden. Diese sind zum Beispiel:
- die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen neuen Verwalter benötigt
- die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über Sanierungsmaßnahmen abstimmen muss
- es Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern gibt
Das muss mindestens von einem viertel der Mitglieder gefordert werden.
Eine außerordentliche Eigentümerversammlung muss schriftlich einberufen werden. Die Einladung muss ebenfalls mindestens drei Wochen vor dem angesetzten Termin verschickt werden und die Tagesordnung enthalten.
Muss man zur Eigentümerversammlung erscheinen?
Nein, aber wenn es die Umstände zulassen, sollte man.
Vollmacht bei einer Eigentümerversammlung
Es ist möglich, eine Vollmacht auszuhändigen, damit andere Personen stellvertretend an Abstimmungen teilnehmen können.
Wie kann man die Versammlung bei Corona abhalten?
Die Eigentümerversammlung ist ein wichtiges Instrument der Gemeinschaft, um über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu entscheiden. Trotz der aktuellen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie können Eigentümerversammlungen weiterhin stattfinden.
Allerdings müssen einige Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Versammlung in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften durchgeführt wird.
Um die Eigentümerversammlungen digital abzuhalten, nutzen Sie einfach eine Software wie Zoom oder andere.