In diesem Artikel werden wir uns genauer mit der Heizkostenabrechnung beschäftigen und erklären, worauf Sie achten sollten.
Was ist die Heizkostenabrechnung?
Die Heizkostenabrechnung ist ein wichtiger Teil der Betriebskostenabrechnung. Sie umfasst die Kosten für die Wärme- und Warmwasserbereitung.
Die Heizkostenabrechnung erfolgt in der Regel einmal jährlich. Für die Berechnung der Kosten wird zunächst der Energieverbrauch ermittelt.
Der Energieverbrauch wird dann mit dem aktuellen Tarif multipliziert. Die so ermittelten Kosten werden auf die Mieter umgelegt.
In der Heizkostenabrechnung sind in der Regel auch die Kosten für die Warmwasserbereitung enthalten. Diese Kosten werden jedoch nicht immer separat ausgewiesen.
Heiz-, Betriebs- oder Nebenkosten – die Unterschiede erklärt
In Deutschland werden die Betriebskosten für Wohnungen in der Regel jährlich abgerechnet. Dabei kann es zu Abrechnungsunterschieden zwischen Heizkosten, Betriebskosten und Nebenkosten kommen. Hier erfahren Sie, worin diese Unterschiede bestehen und was Sie bei der Abrechnung beachten sollten.
Heizkosten: Die Heizkosten umfassen die Kosten für die Erzeugung und Verteilung der Wärme in einer Wohnung. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Heizöl, Gas oder Strom sowie für die Instandhaltung der Heizanlage. Die Heizkosten werden in der Regel nach dem Verbrauch abgerechnet.
Betriebskosten: Die Betriebskosten umfassen alle Kosten, die zur Erhaltung und Instandhaltung einer Immobilie notwendig sind. Dazu gehören unter anderem die Kostenerstattung für Reparaturen, Bauarbeiten und Reinigungsarbeiten. Auch Kosten für die Müllentsorgung, die Wasserversorgung oder die Verwaltung einer Immobilie zählen zu den Betriebskosten. Die Betriebskosten werden in der Regel nach dem Flächenverbrauch abgerechnet.
Nebenkosten: Die Nebenkosten umfassen alle Kosten, die zusätzlich zu den Heizkosten und Betriebskosten anfallen. Dazu gehören unter anderem Kosten für Telefon- und Internetanschlüsse, Strom- und Wassergebühren oder Versicherungsbeiträge. Die Nebenkosten werden in der Regel nach dem Verbrauch abgerechnet.
Welche Kosten sind in der Heizkostenabrechnung enthalten?
Die Heizkostenabrechnung umfasst alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Heizung anfallen. Dazu gehören unter anderem:
- die Kosten für die Heizenergie (Gas, Öl, Strom)
- die Kosten für die Wartung und Inspektion der Heizanlage
- die Kosten für Reparaturen an der Heizanlage
- die Kosten für den Betrieb der Heizanlage (z.B. Pumpen, Ventile, etc.)
Was sind eigentlich Betriebskosten?
Betriebskosten umfassen alle Kosten, die durch den Betrieb einer Immobilie entstehen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Wasser, Strom, Heizung, Müllabfuhr und Versicherungen. Die Betriebskosten werden in der Regel jährlich von einem Verwalter abgerechnet und vom Mieter oder Eigentümer übernommen.
- die Gebühr für Abwasser
- die Kosten für Müllabfuhr und Gebäudereinigung
- die Grundsteuer
- der Hausmeister*in und Gartenpflege sowie
- bestimmte Versicherungen
Welche Kosten gehören nicht dazu?
Zu den Betriebskosten gehören nicht die Kosten für Instandhaltung und Reparaturen. Diese Kosten müssen vom Eigentümer oder Mieter selbst getragen werden.
- die Kosten für die Verwaltung
- die Kosten für Reparaturen
- die kosten für die Instandhaltung
Wie funktioniert die Heizkostenabrechnung?
Die Heizkostenverordnung regelt die Abrechnung der Heizkosten, die für Gebäude Anwendung findet, die folgende Kriterien erfüllen:
- Gebäude, die mit einer zentralen Heizungsanlage ausgestattet sind (haben den Vorteil, dass die laufenden Kosten auf mehrere Mieter*innen oder Eigentümer*innen verteilt werden)
- Gebäude mit Fernwärme
Wie werden die Heizkosten aufgeteilt?
Vermieter*in sind dazu verpflichtet, den Verbrauch zu erfassen und eine mindestens zur Hälfte verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu erstellen. Um das zu gewährleisten, müssen alle Wohnungen oder Heizkörper mit Erfassungssystemen ausgestattet sein, sogenannte Heizkostenträger oder Wärmemengenzähler. Bei Gebäuden mit Zentralheizung muss der Warmwasserverbrauch gemessen werden.
Heizkosten 70-30-Formel
Die Berechnung der Heizkosten erfolgt üblicherweise über die 70-30-Verteilung. Das bedeutet, dass 70 % der Heizkosten nach dem Verbrauch und 30 % nach der Wohnfläche berechnet wird.
Alternativ kann die Verteilung auch 50-50 sein.
Wie zahlt die Kosten?
Die Heizkosten werden in der Regel auf die Mieter*innen umgelegt. Es verschiedene Möglichkeiten, die je nach Haus und Vermieter variieren können. Die häufigste Methode ist die sogenannte “Warmwasser- und Heizkosten-Vorauszahlung”. Die Mieter*innen zahlen im Voraus einen Betrag für ihren Verbrauch an Wasser und Heizung. Nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums, meist eines Jahres, wird dann der tatsächliche Verbrauch anhand von Messungen ermittelt und über die Differenz abgerechnet.
Beispielrechnung der Heizkosten für eine Mietwohnung
Um das im Vorfeld berechnen zu können, brauchen Sie den Energiebedarf des Gebäudes. Diesen findet man im Energieausweis des Gebäudes. Dieser sollte irgendwo zwischen 0 und 250 kWh pro Quadratmeter liegen.
Wir gehen in unserem Beispiel von 100 kWh und von einer Wohnungsgröße von 100 qm aus. Die kWh kostet bei unserer Berechnung 10 Cent. Somit ergibt sich:
100kWh/m2 x 100m2 x 0,10€ x 1,2 = 1.200 €