Alles, was Sie über die Mieterselbstauskunft wissen müssen, finden Sie in unserem Blog-Artikel. Wir geben Ihnen einen Überblick über den Zweck der Selbstauskunft und die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten.
Mieterselbstauskunft – was ist das?
Die Mieterselbstauskunft ist ein wichtiges Dokument, wenn Sie eine Wohnung mieten möchten. In diesem Dokument geben Sie Angaben zu Ihrer Person und Ihrer finanziellen Situation an. So kann der Vermieter sehen, ob Sie die Miete zahlen können und ob Sie ein guter Mieter sein werden.
Die Mieterselbstauskunft ist in der Regel ein PDF-Dokument, das Sie ausfüllen und unterschreiben müssen. In diesem Dokument finden Sie Fragen zu Ihrer Person, Ihrem Arbeitgeber und Ihrem Einkommen.
Sie müssen auch Angaben zu Ihren Kreditkarten und Schulden machen.
Warum ist sie wichtig?
Die Mieterselbstauskunft ist ein wesentlicher Bestandteil des Bewerbungsverfahrens für eine Wohnung. In der Selbstauskunft geben Sie dem Vermieter Auskunft über Ihre finanzielle Situation, Ihren Arbeitsplatz sowie eventuelle Schufa-Einträge. Der Vermieter kann so einschätzen, ob Sie in der Lage sind, die Miete zu zahlen und ob Sie ein vertrauenswürdiger Mieter sind.

Müssen Mieter:innen eine Mieterselbstauskunft vorlegen?
Ja, Mieter:innen müssen in der Regel eine Mieterselbstauskunft vorlegen. Diese Selbstauskunft dient dazu, dem Vermieter oder der Vermietungsagentur wichtige Informationen über die Person zu geben, die das Mietobjekt beziehen möchte. Die Angaben in der Selbstauskunft müssen wahrheitsgemäß sein und dürfen nicht zugunsten des Mieters oder der Mietinteressent:in manipuliert werden.
Was kostet eine Mieterselbstauskunft?
Nichts, hier ist eine kostenlose Vorlage:
Wie wird die Mieterselbstauskunft ausgefüllt?
Wenn Sie die Mieterselbstauskunft ausfüllen, sollten Sie sorgfältig vorgehen und alle Angaben wahrheitsgemäß machen. Nehmen Sie sich am besten einige Zeit, um die Fragen gründlich zu überlegen und genau zu beantworten.
Besonders wichtig ist es, dass Sie Angaben zu Ihrem Einkommen machen. Hier sollten Sie möglichst genau sein, damit der Vermieter oder die Hausverwaltung sehen kann, dass Sie die Miete problemlos zahlen können.
Auch Angaben zu Ihrer Person, wie Name, Alter und Beruf, sollten Sie genau angeben. Wenn Sie bereits Erfahrungen mit dem Wohnungsmarkt haben, können Sie auch positiv hervorheben, wie lange Sie in Ihrer vorherigen Wohnung gewohnt haben und ob es dabei Probleme gab.
Allgemein gilt: Je mehr Informationen Sie über sich selbst angeben, desto einfacher ist es für den Vermieter oder die Hausverwaltung, eine Entscheidung über Ihre Bewerbung zu treffen.
Weitere Tipps zusammengefasst
Folgende Tipps sollten Sie bei der Erstellung Ihrer Mieterselbstauskunft beachten:
- Seien Sie vollständig und ehrlich. Die Angaben in Ihrer Selbstauskunft sind für die Hausverwaltung sehr wichtig und dienen als Grundlage für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage.
- Achten Sie auf eine saubere und ordentliche Präsentation. Schreiben Sie klar und deutlich, verwenden Sie Zeitformen und Zahlen, um Ihre Angaben zu veranschaulichen.
- Informieren Sie sich vorab über die Hausordnung und befolgen Sie diese. Dies ist ein wichtiger Faktor für die Entscheidung der Vermieter.
- Fangen Sie immer mit den positiven Aspekten an. Zuerst sollten Sie Ihre Stärken hervorheben, um die Aufmerksamkeit der Vermieter zu erregen.
Wichtiger: die SCHUFA-Auskunft
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die SCHUFA-Auskunft. Die SCHUFA ist eine Auskunftsstelle, die Angaben über Menschen macht, die in der Vergangenheit Kreditgeschäfte abgelehnt haben.
Die SCHUFA-Auskunft sollte der Mieter immer mitbringen, wenn er sich um eine Wohnung bewirbt. Denn auch die Vermieter interessieren sich dafür, ob der Mieter in der Vergangenheit zuverlässig war.
Die SCHUFA-Auskunft kann der Mieter online bei der Schufa bestellen oder bei seiner Hausbank anfordern.
Wie bekomme ich eine SCHUFA-Auskunft?
Sie können eine SCHUFA Auskunft online, per Post oder telefonisch anfordern.
Online: www.meineschufa.de
Was kostet die SCHUFA-Auskunft?
Die Kosten für die SCHUFA-Auskunft betragen 19,80 Euro.
Welche Unterlagen sind außerdem notwendig?
Bei der Mieterselbstauskunft sind folgende Unterlagen notwendig:
- Einkommensnachweis (z.B. Gehaltsabrechnung, Lohnsteuerbescheinigung, Rente)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Arbeitsvertrag
- Personalausweis oder Reisepass
Sonderfälle für Studenten oder Selbstständige
Einige, wie unsere lernwilligen Studenten haben das Problem, dass sie keinen Arbeitsvortrag vorlegen können oder nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen.
Als Selbstständiger hat man mit schwankenden Einkünften zu Kämpfen und hat nicht die Sicherheit, die jemand in festanstellung hat.
Als Vermieter:in ist man hier besonders wachsam und muss auf anderem Weg überzeugt werden.
Mieterselbstauskunft mit Bürgschaft
In diesem Fall kann eine Bürgschaft helfen. Als Student kann man die eigenen Eltern oder Verwandten mit aufführen. Wenn das für Selbstständige keine Option ist, kann vielleicht der Lebens- bzw. Ehepartner einspringen.
Der Bürge muss dann ebenfalls sämtliche Angaben über die eignen finanzielle Situation ergänzen.
Welche Angaben sollten in der Auskunft enthalten sein?
Mieter:innen sollten in der Selbstauskunft Angaben über ihre Person machen, wie zum Beispiel ihren Namen, ihr Alter und ihren Beruf. Auch Angaben über die Zahl der Personen, die das Mietobjekt mit beziehen möchten, sowie über Haustiere sollten gemacht werden. Weitere Angaben können sein:
- die voraussichtliche Mietdauer
- der Grund für den Umzug (zum Beispiel beruflich)
- die aktuell gezahlte Kaltmiete pro Monat (ohne Nebenkostenvorauszahlung) inklusive Strom- und Gasrechnung
- die bisherigen Vermieter:innen oder Wohnungsbesitzer:innen mit Anschrift und Telefonnummer
- Referenzen von Arbeitgeber:innen oder anderen Personen, die die Zuverlässigkeit des Mieters bestätigen können
Welche Fragen dürfen Vermieter:innen stellen?
Doch welche Fragen dürfen die Vermieter:innen überhaupt stellen? Und was ist, wenn Sie Fragen vergessen haben?
Hier ein Überblick über die häufigsten Fragen in einer Selbstauskunft und was Sie dabei beachten sollten.
Erlaubte Fragen
Neben den Fragen zu Ihrer Person sind folgende Fragen beispielsweise erlaubt:
- Wie lange möchten Sie die Wohnung mieten?
- Welche Einkommensnachweise können Sie vorlegen?
- Haben Sie Haustiere?
- Rauchen Sie?
- Welche Hobbys oder Aktivitäten nehmen Sie regelmäßig teil?
- Wie viele Personen werden die Wohnung beziehen?
- Können Sie einen Nachweis über eine Schufa-Auskunft vorlegen?
Umstritten Fragen
- Sind Sie ledig / verheiratet?
- Warum haben Sie Ihren vorherigen Mietvertrag gekündigt?
Nicht gestattete Fragen
Fragen, die Sie definitiv nicht beantworten müssen, sind folgende:
- Wie viele Kinder haben Sie?
- Wollen Sie Kinder?
- Haben Sie Vorstrafen?
- Welche Erkrankungen haben Sie?
- Haben Sie eine Behinderung?
- Welche Religion gehören Sie an?
- Woher kommen Sie ursprünglich?
Warum muss die Bankverbindung bei Mieterselbstauskunft angegeben werden?
Bei einer Mieterselbstauskunft wird in der Regel auch die Bankverbindung des Mieters angegeben. Dies ist vor allem deshalb notwendig, damit der Vermieter sicher sein kann, dass der Mieter regelmäßig seine Miete zahlen kann. Zudem kann der Vermieter so auch schneller und einfacher nachvollziehen, ob der Mieter seine Rechnungen fristgerecht bezahlt oder ob es eventuell zu Zahlungsverzögerungen kommt.
Darf man als Mieter:in bei der Selbstauskunft lügen?
Grundsätzlich gilt: Je mehr Wahrheit Sie in Ihrer Selbstauskunft angeben, desto besser. Denn wenn Sie bei der Wahrheit bleiben, kann es nicht zu Problemen mit dem Vermieter kommen. Wie weit Sie das „ausreizen“ wollen, bleibt Ihnen überlassen.
Bei den von uns nicht „gestatteten“ Frage, bleiben Antworten, die nicht korrekt sind, ohne Konsequenzen. Aber wie gesagt, müssen diese gar nicht erst beantwortet werden.
Bei den Fragen, die „erlaubt“ sind, verhält es sich anders. Sollten die Lügen vor dem Einzug auffliegen, wird es sehr wahrscheinlich nicht zu einem Mietverhältnis kommen und der:die Vermieter:innen dürfen sogar Schadensersatz einfordern.
Wenn Sie hinsichtlich des Einkommens lügen oder eine schwere Straftat verschweigen, aber schon in der Wohnung wohnen, droht die fristlose Kündigung.
Was ist mit dem Datenschutz bei der Mieterselbstauskunft?
Die Informationen aus der Mieterselbstauskunft werden vom Vermieter im Rahmen des Anmeldeverfahrens an die Schufa übermittelt. Somit finden sich auch dort Eintragungen bezüglich der persönlichen Verhältnisse und des Zahlungsverhaltens.
Der Datenschutz ist in Deutschland sehr streng geregelt. Die Schufa muss nach dem Bundesdatenschutzgesetz bestimmte Daten löschen und kann diese nicht ewig aufbewahren.
Das bedeutet, dass die Informationen in der Mieterselbstauskunft nur für einen begrenzten Zeitraum bei der Schufa hinterlegt sind und anschließend gelöscht werden.
Gleichzeitig ist es dem Vermieter nicht erlaubt, alle Informationen aus der Mieterselbstauskunft an Dritte weiterzugeben. Das wäre zum Beispiel, wenn der Vermieter die Informationen an einen anderen potenziellen Vermieter weitergeben würde.